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Viele Gerichte benutzen zwar die
Frankfurter Tabelle als Richtwert, aber viele Gerichte lehnen sie auch ab. Verlassen Sie sich
daher nie darauf, dass Ihr Klagegrund von Ihrem zuständigen Gericht auch anerkannt wird und
falls doch, wie hoch der Ihnen eventuell zugesprochene Schadenersatz ausfallen wird ... |
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Die seit El Ninjo abgestorbenen Korallen berechtigen
bei einer Pauschalreise nicht auf Schadenersatz, auch wenn in den Reisekatalogen die Unterwasserwelt
allgemein als schön beschrieben wurde. Eventuelle Ausnahmen gibt es nur, wenn eine detaillierte
Beschreibung mit Fotos eines bestimmten Tauchspots wissentlich vom zerstörten Original abweicht. |
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Vor Moskitos muß gewarnt werden; wenigstens hat der Reiseveranstalter
auf ein nahes Sumpf-, Teich- oder Seegebiet hinzuweisen, damit sich der Kunde Moskitonetze
kaufen kann. |
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Eine Giftschlange im Kleiderschrank des Hotelzimmers
ist hingegen - zumindestens in Afrika - kein Reise-Mangel, sondern gehört zum allgemeinen Risiko. |
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Flöhe gehören zu den Tropen wie der Tropenhelm und ein
einzelner Skorpion in einer Ferienwohnung am Luganersee berechtigt noch nicht zu finanziellen
Klagen. |
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Ameisen gehören zur normalen Fauna und müssen in einem
naturnahen Ferienhaus in Kauf genommen werden. |
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Wanzen im Hotelbett rechtfertigen hingegen den Anspruch
auf Rückerstattung von 10% des Pauschalpreises. |
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Kakerlaken sind auf Gran Canaria eine ''Naturgegebenheit''
und in Tunesien gelten sie sogar als Haustiere. Es gibt sogar einen positiven Richterspruch:
Bis 2 pro Abend gesichtete Kakerlaken weisen auf eine chemisch wenig belastete Umwelt hin.
Das Handelsgericht Wien sagt sogar: Erst wenn Kakerlaken in so einem Ausmaß auftreten, daß
sie ohne Problem händisch entfernt werden können, besteht ein Anspruch auf Preisnachlaß (Landesgericht
Wien). |
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Bis 3 Gekkos an der Zimmerdecke sind kein Reisemangel,
im Gegenteil, wenn sie gleichzeitig anwesende Kakerlaken fressen, sind sie von Vorteil. |
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Übrigens, Kleidungsstücke, die man angeekelt weg wirft,
weil Ungeziefer darüber gelaufen ist, braucht der Reiseveranstalter nicht zu ersetzen. |
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Streunende Katzen bedeuten auf größeren Inseln
keine Belästigung. Bei 300 Bungalows bedeuten 40 bis 50 Katzen statistisch gesehen nur 0,15
Katzen pro Zimmer und das ist entschieden zuwenig für einen Mangel. |
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Affen, auch bissige, in einer kenianischen Hotelanlage
sind kein Grund zur Klage, denn das Reisebüro muß nicht darüber aufklären, daß es in Afrika
Affen gibt. |
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Manche Leute klagen auch, wenn es am Urlaubsort keine
Tiere gibt. Die Reise in ein Jagdgebiet mit hervorragendem Tierbestand (Katalogbeschreibung)
ist selbst dann nicht mangelhaft, wenn einzelne Jäger überhaupt keinen Hirsch erlegt, oder
zu Gesicht bekommen haben. |
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Ein Schiffsreisender, dem die Fahrt durch eine 285-köpfige
Folklore-Gruppe vermiest wurde, die täglich ihrem Gesangs-Hobby frönten, verlor die Klage,
weil er ja keine ''Einzelreise'' gebucht hatte. Ein anderes Gericht sprach einem Urlauber jedoch
eine Minderung des Reisepreises zu, weil sich unter den 560 Passagieren eines Luxusdampfers
500 Volksmusiker aufgehalten hatten und es an Bord unmöglich war, deren ''Gejodel'' zu entgehen
(Landesgericht Frankfurt). |
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Urteile österreichischer
und deutscher Richter (nach einem Bericht aus dem ''Kurier'' vom 12.7.2001) |